Kinder in der privaten Krankenversicherung
Eltern, die in der privaten Krankenversicherung gegen Krankheit abgesichert sind, müssen sich für ihren Nachwuchs zwischen einem der beiden Versicherungssysteme entscheiden. Je nach Versicherungsstatus der Eltern ergeben sich in diesem Zusammenhang sehr deutliche Unterschiede für die
Private Krankenversicherung für Kinder. Sind beide Elternteile privat versichert, wird auch der Nachwuchs im Regelfall zum Privatpatienten.
Hier bieten sich mehrere Möglichkeiten an. Über einen Zeitraum von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes kann der Nachwuchs zu Sonderkonditionen in der PKV der Eltern versichert werden. Sonderkonditionen deshalb, weil für den Versicherer ein Aufnahmezwang besteht. Beantragen die privat versicherten Eltern die PKV für Kinder im genannten Zeitraum, muss der Privatversicherer das Kind aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung und die Erhebung von Zusatzbeiträgen.
Ein Umstand, der sich im Vergleich zu einer individuellen PKV für Kinder rechnen kann. Denn nicht immer ist gewährleistet, dass für ein Kind keine Risikozuschläge verlangt werden. Durch den Aufnahmezwang können Eltern hohe Kosten für den Nachwuchs ausschließen. Was gilt es aber bei dieser Form der PKV für Kinder zu beachten? Wird der Nachwuchs in der PKV der Eltern abgesichert, sind die Leistungen auf das Niveau der elterlichen Krankenversicherung begrenzt. Wer sich dagegen bei Geburt für die Absicherung in einer eigenen PKV für Kinder entschließt, kann zwar höhere Leistungen versichern, muss aber mit Gesundheitsprüfung und Risikozuschlägen rechnen.
Tipp: Im Rahmen der PKV für Kinder spart der Versicherer keine Altersrückstellungen an. Daher ist der Wechsel zwischen den einzelnen Versicherern möglich. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, über eine Risikovoranfrage die Annahmebedingungen zu prüfen.
Eltern, die nach einer PKV für Kinder suchen, haben noch weitere Möglichkeiten, für sich und den Nachwuchs eine passende Police zu finden. Inzwischen bieten einige Versicherer Tarife an, die Eltern im Rahmen der PKV für Kinder spezielle Rabatte und Vergünstigungen gewähren, wie zum Beispiel das Zusammenfassen des Selbstbehalts oder rabattierte Versicherungsprämien.
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